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AGB

1.   Geltungsbereich

Alle Leistungen der Innovative Technologie Völp erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

2.   Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von IT-V sind 60 Tage gültig.

Das Angebot von IT-V gilt nur, wenn eventuell anzubringende Geräte des Kunden in den Produktspezifikationen von IT-V als kompatibel definiert worden sind. Bei Auftragserteilung durch den Kunden auf Basis des entsprechenden Angebotes prüft IT-V die Kompatibilität, und nimmt den Auftrag an oder lehnt den Auftrag ab. Im Fall einer Ablehnung kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Kunde kann aus Angebot durch IT-V in diesem Fall keinerlei Rechte herleiten.

Das Eigentum, sowie die Urheberrechte an von IT-V gefertigten Zeichnungen, Entwürfen, Mustern und sonstigen Unterlagen die mit dem Angebot übergeben werden verbleiben bei IT-V. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

 

3.    Auftragsannahme, Abänderungen der Lieferbedingungen

Sämtliche Verkaufsgeschäfte unterliegen den in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltenen und ausdrücklich vereinbarten Bedingungen.

Die gemäß der vorliegenden Verkaufs und Lieferbedingungen erteilten Aufträge können lediglich durch eine schriftliche, sowohl durch den Käufer als auch durch den Verkäufer, unterzeichnete Vereinbarung geändert werden, in der die Änderungen festgehalten werden. Der Käufer kann derartige Aufträge nur dann stornieren, wenn der Verkäufer zum Storno seine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung erteilt hat. In diesem Fall teilt der Verkäufer dem Käufer die durch den Storno entstehenden Gesamtkosten mit, und der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung dieser Kosten, unter anderem einschließlich der Kosten für Lagerung und Versand, der Kosten für die Herstellung von Nicht - Serienmaterial und für den Bezug von nicht zurück Gebbarem Material, der gegen den Verkäufer durch dessen Lieferanten verhängten Stornokosten sowie aller weiterer sich ergebender Kosten.

 

4.    Preise, Lieferung, Beanstandung, Verzögerung

Maßgebend sind die Preise im Angebot von IT-V. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen in Schriftform getroffen wurden, verstehen sich die Preise ex works (Incoterms 2000). Versicherung, Transport, Steuern und andere Gebühren sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt, wenn nicht etwas anderes in Schriftform vereinbart worden ist.

Die Übergabe von Waren an den Spediteur im Herstellungswerk des Verkäufers bzw. an anderen Verladeorten gilt als die Auslieferung an den Käufer, und unabhängig von den bestehenden Versandbedingungen gehen sämtliche Risiken des Verlustes oder der Beschädigung während des Transportes damit auf den Käufer über. IT-V ist berechtigt die Ware für Rechnung des Bestellers zu versichern und nach eigenem Ermessen das genaue Versandverfahren zu bestimmen sowie die Lieferungen in Teillieferungen vorzunehmen, wobei alle Teillieferungen einzeln berechnet werden und zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gemäß Rechnung ohne Rücksicht auf weitere Lieferungen zur Zahlung fällig werden. Eine Verzögerung bei der Auslieferung von Teillieferungen entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung die verbleibenden Lieferungen abzunehmen.

Unverzüglich nach Eingang aller, gemäß der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen versandten Waren bei den Käufer, ist dieser gehalten, die Lieferung zu überprüfen und dem Verkäufer etwaige Beanstandungen wegen Fehlmengen, Mängeln oder Beschädigungen schriftlich zu übermitteln, dabei hat er die Waren in Erwartung schriftlicher Anweisungen des Verkäufer bezüglich des weiteren Vorgehens zur Verfügung des Verkäufers zu halten. Versäumt es der Käufer, den Verkäufer innerhalb von 5 tagen nach Eingang bei dem Käufer in der dargelegten Art und Weise zu unterrichten, so gelten diese Waren als den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend und als durch den Käufer unwiderruflich abgenommen.

Der Verkäufer ist für Verluste, Schäden bzw. Konventionalstrafen nicht haftbar, sofern diese durch Verzögerungen oder Störungen der Herstellung, Lieferung oder anderweitigen Vertragserfüllung aus Gründen entstehen, die sich der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers entziehen. Dazu gehören unter anderem erfolglos verlaufene Reaktionen, dem Käufer zuzuschreibende Handlungen, Embargos oder andere staatliche Maßnahmen, Vorschriften oder Anordnungen, aus denen sich eine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes des Verkäufers ergibt, Feuer, Explosion, Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Aufruhr, kriegerische Handlungen, Streiks oder andere Störungen der Arbeitsbeziehungen, Blitzschlag, Hochwasser, Sturm oder andere Ereignisse höherer Gewalt, Verzögerungen beim Transport bzw. die Unmöglichkeit zu den jeweils üblichen Preisen die erforderlichen Arbeitskräfte, Kraftstoffe, Materialien, Verbrauchsstoffe oder Energie zu beziehen. Liefer- und Leistungsverzögerungen hat IT-V auch dann nicht zu vertreten, wenn die Behinderungen beim Lieferanten von IT-V oder bei dessen Unterlieferanten eintreten. IT-V ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung / Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

5.    Zuteilung von Waren

Falls der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die gesamte, in der Bestellung des Käufers genannten Warenmenge zu liefern, hat er die Möglichkeit, die bei ihm verfügbaren Liefermengen nach einem ihm fair und praktikabel erscheinenden Verteilerschlüssel auf einige oder alle seiner Kunden aufzuteilen, ohne dass ihm daraus eine Haftung für eintretende Störungen oder Ausfälle erwächst.

 

6.    Zahlung, Zinsen

Die Rechnung des Verkäufers verstehen sich netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Fakturdatum, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich angegeben ist.

Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so ist IT-V berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. als pauschalen Schadensersatz zu verlangen, wenn nicht der Besteller nachweist, dass IT-V ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch IT-V bleibt vorbehalten.

 

7.    Steuern und andere Belastungen

Sämtliche Verbrauchs-, Verkaufs- oder indirekte Steuern, Zölle, Prüf- oder Abnahmebedingungen bzw. alle anderen Steuern, Gebühren oder Belastungen gleich welcher Art, die durch staatliche Behörden vorgeschrieben bzw. dem Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer zugemessen werden, sind zusätzlich zu den Angebots- oder Rechnungspreisen durch den Käufer zu entrichten.

 

8.    Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet, dass seine Erzeugnisse der Beschreibungen entsprechen, welche er dem Käufer mit seinen Katalogen, seinen Analysedaten und anderen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Abgesehen davon gibt der Verkäufer keine weiteren ausdrücklichen Garantien und insbesondere auch keinerlei Gewährleistung für die Marktfähigkeit oder die Eignung seiner Erzeugnisse zu besonderen Verwendungszwecken ab. Die durch den Verkäufer in diesem Zusammenhang mit dem Verkaufsgeschäft erteilte Gewährleistung greift in den Fällen nicht, wo der Verkäufer nach eigenem Ermessen zu der Auffassung gelangt, dass der Käufer die Erzeugnisse unsachgemäß verwendet, sie nicht nach den geltenden Normen und Praktiken eingesetzt oder bei ihrer Verwendung die gegebenenfalls durch den Verkäufer mitgelieferten Gebrauchsanweisungen nicht beachtet hat.

Die einzige und ausschließliche Haftung des Verkäufers und der einzige Rechtsanspruch des Käufers im Hinblick auf diejenigen Erzeugnisse, die der Käufer mit Billigung des Verkäufers als schadhaft oder den Normen oder Beschreibungen nicht entsprechend nachgewiesen hat, beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz dieser Erzeugnisse, sobald der Käufer diese gemäß der Anweisungen des Verkäufers an diesen zurückgegeben hat. Es steht im alleinigen Ermessen des Verkäufers, den Kaufpreis zurückzuerstatten, statt das Erzeugnis zu ersetzten. Auf keinen Fall haftet der Verkäufer für indirekte Schäden oder für Folgeschäden bzw. für besondere Schäden jeder Art, die sich aus gleich welchem Einsatz oder aus einem Versagen der Erzeugnisse ergeben. Der Haftungsausschluss erstreckt sich u.a. auf die Haftung für Nutzungsausfall, Verlust aus laufenden Produktion, Stillstandszeiten, Einnahme- oder Gewinnausfall, entgangene Einsparungen, Produktionsausfälle beim Käufer bzw. anderen Nutzungsausfälle bzw. Haftungsausfälle des Käufers gegenüber Dritten aufgrund derartiger Ausfälle bzw. Arbeitsunfälle und andere Aufwendungen. Er gilt des weiteren für Schäden bzw. Ausfälle aufgrund derartiger Erzeugnisse einschließlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde. Sämtliche Ansprüche sind unabhängig von ihrer Art innerhalb eines Jahres ab dem Versandzeitpunkt geltend zu machen.

 

9.    Verwendung der Erzeugnisse durch den Käufer

Der Käufer anerkennt, dass die Erzeugnisse nicht auf Sicherheit und Wirksamkeit in Nahrungsmitteln, pharmazeutischen Produkten, medizinischen Vorrichtungen, Kosmetika sowie bei gewerblicher oder anderen Einsatzzwecken geprüft wurde, sofern nicht in den durch den Verkäufer übergebenen Unterlagen anders ausgesagt ist. Der Käufer erklärt und gewährleistet dem Verkäufer ausdrücklich, daß er die vom Verkäufer bezogenen Erzeugnisse und/oder mit Hilfe der vom Verkäufer bezogenen Erzeugnisse hergestellten Materialien ordnungsgemäß testen, einsetzen und herstellen wird und dass er dabei gemäß der bei Fachleuten auf diesem Gebiet üblichen Praktiken vorgehen und sämtliche jetzt und in Zukunft geltenden Gesetze und Bestimmungen einhalten wird.

Der Käufer erklärt und garantiert dem Verkäufer gegenüber ausdrücklich, dass er alle vom Verkäufer bezogenen Waren und alle aus ihnen hergestellten Endprodukte nur durch entsprechend ausgebildetes, qualifiziertes und erfahrenes Fachpersonal ordnungsgemäß testen, einsetzen und herstellen wird.

Es ist Sache des Käufers, bestehende Risiken und Gefahren zu überprüfen und alle weiteren, gegebenenfalls erforderlichen Forschungsarbeiten durchzuführen, um sich bezüglich der Gefahren zu informieren, die sich aus dem Einsatz der vom Verkäufer bezogenen Erzeugnisse ergeben könnten. Es ist darüber hinaus die Aufgabe des Käufers, seine Kunden und sein Hilfspersonal bezüglich der mit dem Einsatz oder der Handhabung der Erzeugnisse möglicherweise verbundenen Risiken und Gefahren zu warnen. Der Käufer verpflichtet sich, gegebenenfalls vom Verkäufer mitgelieferte Anweisungen bezüglich des Einsatzes der Erzeugnisse einzuhalten und die Erzeugnisse auf keinerlei Weise unsachgemäß zu verwenden.

 

10.    Erklärung des Käufers Schadensfreistellung

Der Käufer erklärt und gewährleistet, dass er sämtliche gemäß der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bestellten Erzeugnisse gemäß der Bestimmungen von Absatz 8 „Verwendung der Erzeugnisse durch den Käufer“ verwendet wird und dass ein derartiger Einsatz der Erzeugnisse keinerlei Verstoß gegen geltende Gesetze oder Bestimmungen darstellt. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Rechtsnachfolger, offizielle Vertreter bzw. Zessionare zu entschädigen bzw. schadensfrei zu stellen., sofern es zu rechtlichen Verfahren, Verlusten, Ansprüchen, Forderungen, Haftungsausfällen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatung und Buchhaltung) kommt, denen der Verkäufer sich als Ergebnis von Ansprüchen gegen ihn aus Fahrlässigkeit, Nichteinhaltung der Gewährleistung, Haftung aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderen Rechtsgründen ausgesetzt sieht, die der Käufer, seine Vertreter und Beauftragte, seine Mitarbeiter, Rechtsnachfolger oder Zessionare sowie seine Kunden, Endverbraucher, Hilfspersonal oder andere Dritte geltend machen und die sie direkt oder indirekt aus dem Einsatz der Erzeugnisse des Verkäufers oder aus der Nichterfüllung der in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen durch den Käufer ergeben. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von 15 Tagen nach Bekannt werden irgend eines Unfalles, an dem Produkte des Verkäufers beteiligt waren und Personen oder Sachschäden verursacht wurden, benachrichtigen und bei der Untersuchung und Feststellung der Ursachen eines solchen Unfalles mit dem Verkäufer in allen Belangen zusammenarbeiten sowie dem Verkäufer alle Erklärungen, Berichte und Untersuchungsbefunde, die vom Käufer gegeben oder durchgeführt oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, zugänglich zu machen. Die Übermittlung solcher Informationen an den Verkäufer, sowie jegliche vom Verkäufer durchgeführte Untersuchung, kann nicht als Verpflichtung des Verkäufers zur Übernahme irgendwelcher Verantwortlichkeiten betrachtet werden.

 

11.    Patentansprüche, Schutzrechte

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass der Einsatz bzw. der Verkuaf der gemäß vorliegender Verkaufs- und Lieferbestimmungen gelieferten Erzeugnisse keine Verletzung von Patenten im Land des Käufers oder anderen Ländern bezüglich des Produktes selbst oder seiner Verwendung in Kombination mit anderen Produkten bzw. in der Durchführung irgendwelcher Verfahren darstellt.

 

12.    Geistiges Eigentum, Geheimhaltung

Alle Rechte an Patenten, Warenzeichen und anderem Geistigen Eigentum verbleiben bei IT-V.

Der Besteller ist verpflichtet, Informationen, insbesondere technische Daten und Aufzeichnungen, Beschreibungen des Produktes und alle anderen (auch mündlichen) Angaben, welche ihrer Natur nach geheimhaltungsbedürftig sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch gegenüber eigenen Mitarbeitern, die nicht unmittelbar mit der Bedienung des Gerätes befasst sind.

 

13.     Speicherung und Verarbeitung von Daten

Um den heutigen Ansprüchen an eine kaufmännische Organisation gerecht zu werden, werden bei IT-V personen- und unternehmensbezogene Daten unserer Kunden EDV-technisch gespeichert und verarbeitet

 

14.     Rücksendung

Eine Rücksendung von Waren und entsprechende Gutschrift ist nur mit der Zustimmung des Verkäufers möglich und hat auch in diesem Falle unter strengster Beachtung der Anweisung des Verkäufers für die Rückgabe von Lieferungen zu erfolgen. Für die Einhaltung der Transportvorschriften ist der Käufer zuständig.

 

15.     Verschiedenes

Unterlässt es der Verkäufer, einzelne Bestimmungen in dem Auftrag des Käufers streng anzuwenden oder einzelne, ihm aus den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen erwachsende Rechte auszuüben, so bedeutet dies keinen Verzicht des Verkäufers auf sein Recht, in der Folge derartige Bedingungen streng anzuwenden bzw. derartige Rechte auszuüben. Sämtliche Rechte und Rechtsmittel gemäß des Auftrages des Käufers verstehen sich kumulierend und kommen zu weiteren Rechten und Rechtsmitteln hinzu, welche dem Verkäufer von Gesetz wegen oder nach der allgemeinen Billigkeit zustehen. Sofern ein Fehler oder ein Verstoß durch den Käufer hingenommen wird, hat dies schriftlich zu erfolgen und gilt nicht als Hinnahme weiterer Fehler oder Verstöße bzw. einer Wiederholung desselben Fehlers oder Verstoßes.

Sofern einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages sich als ungültig, rechtlich unwirksam oder undurchführbar erweisen, soll die Gültigkeit, die Rechtswirksamkeit und die Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen oder beeinträchtigt werden. Die Überschriften der einzelnen Absätze dienen lediglich der einfachen Lektüre und sind nicht Bestandteil der Verkaufs- und Lieferbestimmungen und haben auch keinen Einfluss auf deren Auslegung.

Der vorliegende Vertrag ist für beide Parteien bindend, er soll zum Nutzen der Parteien ausgelegt und durch die Parteien durchführbar sein, dies gilt auch für die jeweiligen Erben, persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger oder Zessionare der Parteien.

 

16.     Geltendes Recht – Gerichtsstandsvereinbarung

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT-V und dem Besteller gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Innsbruck, Österreich.

Kontakt
IT-V
Innovative Technologie Völp e.U.
Kranebitterbodenweg 40a
6020 Innsbruck
Office: Aflingerstrasse 2, 6176 Voels
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